Datum:
12. Dez. 2024
Von:
Kerstin Dupont
Die Änderungen treten zum 01.01.2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden also nur noch bei Beträgen über 300,-- EUR eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Voraussetzung ist, dass Sie bei Spenden auf ein Bankkonto Ihre vollständige Adresse angeben. Auch bei Barspenden erhalten Sie weiterhin, falls gewünscht, unter der Angabe Ihrer Daten, eine Spendenbescheinigung.